Die Aufgabengebiete
Die
Vermittlung der betrieblichen und privaten Versicherungen,
mit Ausnahme der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherungen.
Die darüber hinaus zu erbringende Verwaltung und Betreuung
stellt eine Nebenleistung der Vermittlung dar und ist für
den Versicherungsnehmer kostenlos.
Der
Versicherungsmakler übernimmt folgende Aufgaben:
a) Die Prüfung des Versicherungsbedarfs
unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse
des Versicherungsnehmers,
b) die Vermittlung der nach Absprache mit
dem Versicherungsnehmer für notwendig erachteten Versicherungsverträge
an den Versicherer, der das jeweilige Risiko am günstigsten
deckt,
c) die Überwachung und die laufende
Betreuung der Versicherungen und nach Abstimmung mit dem Versicherungsnehmer
die Anpassung des Versicherungsschutzes an veränderte
Risiko- und Marktverhältnisse,
d) im Schadenfall die volle Unterstützung
des Versicherungsnehmers bei der Regulierung, einschließlich
der Verhandlungen mit dem Versicherer bis zur Zahlung der
Entschädigung.
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